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Haftungsverzicht

Veranstalter:     Enduroschule4U  e.K. Inh. Jürgen Prakesch


1. HAFTUNGSVERZICHT:
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Enduroschule4U erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr!

Für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer der Enduroschule4U,     Enduroschule4U -Mitarbeiter, durch andere Teilnehmer, oder durch Dritte erleidet, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Jeder Teilnehmer haftet für durch ihn verursachte Sach- und Personenschäden ebenfalls nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich durch die Abgabe seiner Anmeldung ausdrücklich mit diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden! Der Teilnehmer trägt die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:
Den Anweisungen der Mitarbeiter von Enduroschule4U und Verantwortlichen des Streckenbetreibers ist stets Folge zu leisten.
Die Teilnahme an den Fahrerbesprechungen ist für jeden Teilnehmer absolut verpflichtend. Teilnehmern, die nicht an der Fahrerbesprechung teilgenommen haben, kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden, ohne dass sich hieraus Ansprüche auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergeben.  Enduroschule4U übernimmt keine Gewähr für den Zustand des Fahrgeländes und der dazugehörigen Einrichtungen. Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten gilt für den gesamten Tag striktes Fahrverbot.
Jeder Teilnehmer muss eine auch am Veranstaltungsort gültige Krankenversicherung haben.


3. SCHUTZBEKLEIDUNG:
Auf allen Veranstaltungen ist Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben!
Motocrosshelm, Schutzbrille, Offroadmotorradstiefel, Handschuhe, Knie- und Ellenbogenschützer, Rückenprotektor oder Brustpanzer. Der Helm muss fest mit dem Kinnriemen verschlossen sein.
Genügt die Bekleidung eines Teilnehmers diesen Anforderungen nicht, so behält sich Enduroschule4U das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, bis diesen Anforderungen genügende Schutzbekleidung vorgewiesen werden kann. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht! Gewähr für Defektfreie gestellte Schutzkleidung wird von uns nicht übernommen, jeder Benutzer ist für die Mängelfreiheit der Schutzkleidung selbst verantwortlich. Eine Einweisung in die vorschriftsmäßige Benutzung der gestellten Schutzausrüstung und Fahrzeuge erfolgt in der Fahrerbesprechung. Defekte an den gestellten Sachen sind unverzüglich zu melden!

4. VERHALTENSHINWEISE:
Generell gilt:
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet:
Im Fahrerlager ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Enduroschule4U ist bemüht die Tests in unterschiedlichen Fahrkönnen-Gruppen abzuhalten.
Die Gruppeneinteilung basiert ausschließlich auf Selbsteinschätzung der Teilnehmer. Bei einer offensichtlichen Fehleinschätzung eines Teilnehmers behält sich Enduroschule4U das Recht vor, einen Teilnehmer während der Veranstaltung aus Gründen der Sicherheit in eine für ihn passende Gruppe zu versetzen.
Im Fahrbetrieb können unterschiedlich schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht geboten.
Die Anweisungen des verantwortlichen Streckenpersonals sind in jedem Fall zu beachten.
Fällt ein Teilnehmer durch sein Verhalten negativ auf, behält sich Enduroschule4U vor, den Teilnehmer - auch ohne vorherige Verwarnung - von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich hieraus nicht!

Jeder Teilnehmer muß grundsätzlich für sich selbst abwägen und entscheiden, ob er dem Training/ Wettbewerb in gesundheitlicher und geistiger Hinsicht gewachsen ist. Eine Übertragung dieser Verantwortung ist nicht möglich, diese obliegt ausschließlich dem Unterzeichner!

5. KINDER/ JUGENDLICHE:

Der/ die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/ erklären, dass er/ sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die aufgrund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewußt ist/ sind und er/ sie während der Veranstaltung ausschließlich aufsichtspflichtig und im vollen Umfang verantwortlich ist/ sind.

6.FAHRPAUSEN/ ZUSCHAUER

Während der Pausen oder sonstigen Unterbrechungen oder Beendigung als auch für den ausschließlichen Besuch des Veranstaltungsgeländes als Besucher gelten sämtliche genannten Bedingungen, Verantwortungen und Haftungsausschlüsse genauso.

7. RECHTSWIRKSAMKEIT

Der Haftungsausschluß wird mit der Unterzeichnung wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl der Schadensersatzanprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch der Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlußklausel unberührt.

8. Recht am eigenen Bild / Foto

Durch meine Unterschrift erteile ich die Einwilligung, dass von meiner Person Fotos oder Filmaufnahmen angefertigt werden dürfen. Die Fotos oder Filmaufnahmen dürfen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt in sämtlichen Medien veröffentlicht werden.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsverzichtes unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.



Download Haftungsverzicht_2015.pdf